Projektdaten
Auftraggeber: Green Innovation Park GmbH & Co. KG
Gesamtgebiet: ca. 140.000 m² (14 ha)
Plangebiet Abschnitt B: ca. 128.150 m² (12,8 ha)
Bruttogrundfläche: ca. 78.050 m²
Nutzfläche Gewerbe: ca. 25.200 m²
Fertigstellung: 06/2020
Beschreibung
Ziel ist es, unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle Sulz am Neckar (A 81) ein gemarkungsübergreifendes Gewerbegebiet zu entwickeln. Auf Vöhringer Gemarkung befinden sich die ehemaligen Abbauflächen einer aufgegebenen Ziegelei und Tongrube, die durch hohe und steile Böschungen geprägt war.
Seit der Beendigung des Lehmabbaus im Jahr 1995 wurde das
Gelände sich selbst überlassen. Insbesondere das ehemalige Betriebsgebäude verfällt seit dieser Zeit immer mehr.
Seit 2016 wird nun das Gelände durch eine geplantes Bodenmanagementverfahren begradigt und für das geplante Gewerbegebiet GIP "Green Innovation Park" vorbereitet und hergestellt.
Bestand:
- Natürliche Geländeneigung Richtung Süd-Ost
- Bebauung oder Erschließung ohne Geländemodellierung war nicht möglich.
Planung:
- Beibehaltung Gefälle in Richtung Süden
- Zusätzliches Gefälle in Richtung West und Ost zur Ableitung des Regenwassers
- Bestehende Böschungen im Osten, Süden und Westen wurden beibehalten.
- Erstellung Gegenböschung zur Ausbildung von Mulden
Erschließung
- Anbindung an die L409 über eine neue (gemeinsame) Zufahrt an bestehenden Kreisverkehr
- Erschließung Umwelt- und Energiepark über eine Stichstraße
- Wendemöglichkeit für Schwerlastverkehr im Süden
- Fuß- und Radwegeverbindungen in Richtung Vöhringen
Entwässerung im Trennsystem
Schmutzwasser:
Entwässerung über Sammelkanal in der Stichstraße in Richtung Norden mit Anschluss an das Entwässerungssystem des interkommunalen Gewerbegebietes.
Regenwasser:
- Oberflächige Ableitung in Richtung Osten und Westen
- Weiterleitung über Entwässerungsmulden zum bestehenden, natürlichen Retentionsbecken im Süden (Topographie)
- Einleitung über Drosselbauwerk in Vorfluter (Schwarzwiesengraben)
- Die Retentionsflächen können im Dauerstau betrieben werden (Artenschutz).
Das gesamte Gewerbegebiet besteht aus den Abschnitten A und C auf Sulzer Gemarkung und einem Abschnitt B auf Gemarkung Vöhringen. Baurecht wurde bisher für die Abschnitte A und B geschaffen, somit kann ein Großteil des Gewerbegebietes grundsätzlich entwickelt werden.
Durch das bestehende Planungsrecht wurde der Bebauungsplan "InPark A 81 Abschnitt B" – 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde vom Zweckverband Sulz/Vöhringen im März 2019 gefasst.
Wichtige Aspekte für das Verfahren waren der Arten- und Biotopschutz im Plangebiet unter Beachtung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Umweltschadens-
gesetzes (USchadG) sowie weiterer Richtlinien und Verordnungen.